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| Bürgerrechte „mit Gürtel und Hosenträger gesichert“ |
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07. Nov. 2008 |
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Frank Hofmann (SPD) zum neuen BKA-Gesetz |
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Das Gesetz, das die Eingriffsrechte des Bundeskriminalamtes (BKA) in die Privatsphäre des Bürgers, gerade bei Online-Durchsuchungen, regelt, war lange umstritten. An der endgültigen Fassung haben Abgeordnete wie der unterfränkische SPD-Chef Frank Hofmann (SPD) aus Volkach im Bundestag „zuletzt noch mit der Nagelfeile“ geschliffen. Hofmann war früher selbst im BKA tätig. |
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Frage: Nach langen Geburtswehen hat die Große Koalition jetzt ihr neues BKA-Gesetz. Kriegen wir ein deutsches FBI? |
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Frank Hofmann: Auf keinen Fall. Der Vergleich ist unpassend, das FBI ist Polizei, Geheimdienst und Staatsanwaltschaft unter einem Dach. In Deutschland passt das nicht. Aber wir wollen, dass das Bundeskriminalamt (BKA) die Möglichkeit bekommt, internationalen Terrorismus effektiv bekämpfen zu können. |
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Warum haben Sie als SPD-Abgeordneter dieses Gesetz für nötig gehalten? |
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Hofmann: Ich bin überzeugt, dass das BKA die nötigen Instrumente zur Bekämpfung des Terrors braucht. Der gerade erst verhinderte Anschlag der Gruppe aus dem Sauerland hat deutlich gezeigt, dass die Polizei und an erster Stelle das BKA bereits im Vorfeld von Straftaten tätig werden muss. Und beim BKA laufen auch alle Hinweise aus dem Ausland ein. Hier sitzen die Ersten, die etwas tun müssen, wenn Eile geboten ist. |
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Der Opposition gehen die Kompetenzen für die Fahnder zu weit. Hat im Widerstreit zwischen Sicherheit und Freiheit die letztere wieder einmal verloren? |
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Hofmann: Nein. Aber wir brauchten im Parlament für dieses Gesetz deshalb so lange, weil wir Wert darauf legten, dass Rechtsstaatlichkeit garantiert ist. Eine Rasterfahndung im Eilverfahren haben wir abgelehnt und die Online-Durchsuchung nur befristet eingeführt. Dann wird das von Sachverständigen noch einmal bewertet. Wir haben die Bürgerrechte bei Online-Durchsuchung mit Gürtel und Hosenträger abgesichert. |
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Was heißt das? |
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Hofmann: Kein Ermittler darf in eine Wohnung einbrechen, um an die Festplatte des Computers eines Verdächtigen zu kommen. Und selbst dann, wenn er die Festplatte per Trojaner kopiert hat, überprüfen noch einmal zwei Ermittler gemeinsam mit einem Datenschützer, ob die Intimsphäre betroffen ist. Im Zweifel müssen sie das löschen. Die Anordnung zu einer solchen Maßnahme darf sowieso nur ein Richter treffen es sei denn, Gefahr ist in Verzug. Dann muss sie aber binnen drei Tagen nachgeholt werden |
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Das Gespräch führte Manfred Schweidler |
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© Frank Hofmann, MdB 2006 |
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