Wir brauchen die Quellen-TKÜ

Nebelkerzen haben sie geworfen, aber dennoch nicht ins Ziel getroffen. In der Debatte um die so genannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung liegen deren Gegner komplett daneben.

Vielleicht erinnern Sie sich an den vergangenen Oktober. Der „Staatstrojaner“ war in aller Munde. Die Bayerische Polizei hatte ihn verwendet, um Audio-Gespräche über das Internet abzuhören. Weil die Verschlüsselung von Voice-over-IP-Gesprächen seitens der Ermittler nicht geknackt werden können, muss eine Software auf den Rechnern der Beschuldigten heimlich installiert werden. Damit werden dann die gesprochenen Worte angezapft. Im konkreten Fall ging es aber noch darüber hinaus: Die Trojaner fertigten zusätzlich Screenshots an. Damit hatte die Polizei möglicherweise Zugriff auf mehr Informationen als ihnen erlaubt war. Ein klarer Rechtsverstoß, den ich selbst auch angeprangert habe.

In der Folge aber drehte sich die Debatte in eine merkwürdige Richtung: Die Bundesjustizministerin ließ verlauten, den Trojaner brauche man eigentlich überhaupt nicht. Schließlich könne man etwa Gespräche über Skype auch direkt beim Anbieter der Internet-Telefonsoftware anzapfen – mit dessen Einwilligung. Auch Constanze Kurz, die Sprecherin des Chaos Computer Clubs argumentierte in die gleiche Richtung. Die Polizeibehörden allerdings betonten: Dieser Weg stünde ihnen nicht offen.

Wer hatte nun recht? Um das zu klären, habe ich bei der Bundesregierung nachgefragt. Die Antwort können Sie hier im Original lesen. Sie ist in diesen Tagen in meinem Büro eingetroffen.

Zusammengefasst heißt es aus dem Bundesinnenministerium: In der Tat können Gespräche seitens der Telefonanbieter an die Polizeibehörden „ausgeleitet“ werden. In Deutschland gebe es dafür auch entsprechende gesetzliche Grundlagen. Die seien europaweit aber noch nicht angeglichen. Wenn eine deutsche Behörde bei einem ausländischen Anbieter Gespräche mithören wolle, gehe das nur über den Weg der Rechtshilfe.

Also auch bei Skype – hier befindet sich Firmenzentrale in Luxembuerg. Aber dort gelten sie nicht als Telekommunikationsunternehmen. Deshalb seien Gesetze zur Telefonüberwachung nicht anwendbar, erklärten die Luxemburger Behörden.  Ein Rechtshilfeersuchen würde also im Sande verlaufen.

Die Wahrheit liegt im Detail: Bei Telekommunikationsfirmen mit Sitz in Deutschland brauchen die Ermittler in der Tat keine Trojaner. Im Falle von Skype aber ist er nötig – eine Software, die sich im Netz immer noch großer Beliebtheit erfreut. Hier sind den Ermittlern Grenzen gesetzt, wie auch die Bundesregierung einräumt. Ohne Trojaner bleiben der Polizei die Untersuchung der Gespräche verwehrt. Wir als Gesetzgeber stehen in der Pflicht, ihnen deshalb die Quellen-TKÜ als Instrument zu erhalten.
Es wäre ja alles halb so schlimm, wenn es nicht die Bundesjustizministerin gewesen wäre, die sich mit ihrer Erklärung zu Wort gemeldet hat. Sie hat nicht nachgeprüft, was sie sagte – es war nicht mehr als Wunschdenken. Das ist unverantwortlich. Frau Leutheusser-Schnarrenberger verunsichert die Menschen. Sie schadet ihrer eigenen und der Glaubwürdigkeit ihrer Behörde.

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Eine Diskussion jenseits des Inhalts

Die Debatte um den so genannten „Staatstrojaner“ hat merkwürdige Züge angenommen. Kaum einer weiß, worüber er redet. Die Kritiker übertreffen sich deshalb mit wilden Spekulationen, der bayerische Innenminister verteidigt – wohl aus Unwissenheit -  einen offensichtlichen Verfassungsbruch.

Der bayerische Wurm: Er sorgt in diesen Tagen für große Aufmerksamkeit. Der Chaos Computer Club hat ihn seziert. Ein Spionageprogramm im Staatsbesitz. Erworben von einer IT-Firma in Hessen, eingesetzt von bayerischen und offenbar auch baden-württembergischen Sicherheitsbehörden.

Für seine Recherchen muss man dem Chaos Computer Club dankbar sein. Seinen Expertisen werden bei uns in der SPD seit Jahren ernst genommen. Die Vorwürfe, die die Vereinigung dem Staat macht, sind schwerwiegend. Der CCC glaubt, dass die Software eingesetzt wurde, um Menschen über die Webcam zu überwachen und auf die Festplatte zuzugreifen. „Unsere Untersuchung offenbart wieder einmal, das die Ermittlungsbehörden nicht vor einer eklatanten Überschreitung des rechtlichen Rahmens zurückschrecken, wenn ihnen niemand auf die Finger schaut“, schreibt der Club auf seiner Homepage.

Tatsächlich kann die Software wohl mehr, als im Rahmen einer Telekommunikationsüberwachung erlaubt wäre. Hier dürften lediglich laufende Kommunikation, also zum Beispiel der E-Mail Verkehr, ausgespäht werden. Alles andere ist durch das Grundgesetz nicht gedeckt – das kann man aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung, insbesondere Randnummer 182 bis 190, ableiten.

Die technischen Möglichkeiten zu rechtswidrigen Maßnahmen sind also da. Allein das ist in der Tat aus meiner Sicht ein großes Problem, selbst wenn die Funktionen nicht genutzt worden sind. Eine vom Staat eingesetzte Software darf keine rechtswidrigen Features enthalten.

Das scheint der bayerische Innenminister ganz anders zu sehen. Er hat in der Diskussion eine merkwürdige Position übernommen.  Öffentlich erklärte er, das Landeskriminalamt habe „ausschließlich rechtlich zulässige, von Ermittlungsrichtern angeordnete Maßnahmen“ angewendet. Dies ist juristisch aber hoch umstritten. Denn um den E-Mail Verkehr von Verdächtigen zu überwachen, fertigten die Beamten nach derzeitiger Kenntnislage Screenshots an. Weil darauf höchstwahrscheinlich auch Informationen abgebildet sind, die nichts direkt mit dem Kommunikationsverkehr zu tun haben, sind die Grenzen des rechtlich zulässigen Eingriffs deutlich überschritten. Diese Auffassung vertrat im Januar auch das Landgericht Landshut (AZ 4 QS 346/10). Wenn die Ermittlungsrichter die Überwachung durch den Trojaner dennoch genehmigt haben, dann haben sie aus meiner Sicht nicht im Sinne des Grundgesetzes entschieden.

Die Untersuchungen des Max-Planck-Instituts und von Professor Gusy von der Uni-Bielefeld zeigen deutlich die Abhängigkeit der Ermittlungsrichter von den polizeilichen Anträgen. Ein Phänomen, das man schon lange beobachten kann. Bei den Entscheidungen zu Funkzellenabfragen in Dresden hat man das bereits gesehen.

Umso stärker sind in so einer Situation die Polizeibehörden gefragt. Sie können sich nicht einfach – so wie es Innenminister Herrmann gerne tun würde – aus der Verantwortung ziehen. Denn sie stellen die Anträge und müssen dabei auch selbst prüfen, ob ihr Begehren im Einklang mit dem Grundgesetz steht.

Wahrscheinlich hat Joachim Herrmann einfach nicht gewusst, wovon er redet. Anders sind seine Worte nicht zu erklären.

Einen ähnlichen Eindruck habe ich aber auch bei vielen, die sich auf der anderen Seite zu Wort melden. Warum zum Beispiel war nach der Veröffentlichung des Chaos Computer Clubs ständig vom „Bundestrojaner“ die Rede, obwohl zu diesem Zeitpunkt niemand wusste, ob Bundesbehörden die Software überhaupt eingesetzt hatten.  Derzeit deutet die Sachlage darauf hin, dass dies nicht der Fall ist. Unklar ist noch die Rolle des Zollkriminalamtes, das Bundeskriminalamt hat aber wohl auf den Einsatz verzichtet.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung und der Vorsitzende der Piratenpartei, Sebastian Nerz, waren sich aber nicht zu schade dafür, etwas anderes zu behaupten. „Wie konnte es zu den Sicherheitslücken kommen? Das Bundeskriminalamt scheint die Komplexität der Software nicht zu überblicken“, fragt die FAZ süffisant in einem Interview vom 10. Oktober. Nerz antwortet: „Es war wohl schlicht Unverständnis. Wenn das Bundeskriminalamt hier Verträge nach außen vergibt, muss es überprüfen, ob das Ergebnis den Ansprüchen genügt.“

Solche peinlichen Aussagen tragen nicht gerade zu einer sinnvollen Debatte bei. Sie schaden ihr.

Mein Eindruck ist, dass in diesen Tagen viele eine Meinung in den Ring der öffentlichen Diskussion werfen, lange bevor sie die Fakten kennen. So entwickelt sich eine Debatte jenseits des Inhalts, mit einer gefährlichen Eigendynamik. Hysterie bestimmt den Diskurs – die Inhalte gehen unter. Das sind schlechte Zeiten für eine sachorientierte Innenpolitik.

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Überraschende Einsichten

„Bestechung macht Sehende blind“, schreibt Theo Waigel im aktuellen Cicero. Ein wahres Plädoyer gegen Korruption. Doch mich hat schon überrascht, sie ausgerechnet von Waigel zu hören.

Während seiner Regierungszeit lebte der damalige Bundesfinanzminister noch nach einem ganz anderen Prinzip, das auch in den Köpfen vieler Unternehmer heute noch vorherrscht. In ihren Augen ist Korruption ein betrieblicher und notwendiger Bestandteil erfolgreichen Unternehmertums.

Ich war von 1994 bis 1998 Mitglied im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages und habe gemeinsam mit Ingrid Matthäus-Maier gegen die steuerliche Absetzbarkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern gekämpft. Wir haben uns aber gegen den anhaltenden Widerstand des langjährigen Finanzministers Waigel nicht durchsetzen können. Erst mit Kanzler Schröder ging es den staatlichen Subventionen von Schmier- und Bestechungsgeldern sofort, also gleich im ersten Vierteljahr der rot-grünen Regierung, an den Kragen und die steuerliche Absetzbarkeit von Schmier- und Bestechungsgeldern als „nützliche Aufwendungen“ wurde abgeschafft.

Vor diesem Hintergrund hat es durchaus etwas bestechendes, wenn Herr Waigel für seinen Beitrag die Überschrift wählt: „Bestechung macht Sehende blind“. War denn die Regierung Kohl/Waigel damals blind? Weshalb?

Als Sprecher des Untersuchungsausschusses zur CDU-Spendenaffäre (1999 bis 2001) ist mir in Erinnerung, dass Herr Lüthje, ehemals Generalbevollmächtigter der CDU-Schatzmeisterei, in einer von ihm so bezeichneten „eidesstattlichen Erklärung“ berichtete, dass der damalige CDU-Schatzmeister Walther Leisler Kiep in einem Züricher Hotel die Bettdecke hoch hob, ihm 1 Million DM zeigte und dazu sagte, dies sei von Siemens.

Ab 2006 wurde immer deutlicher, dass Siemens weltweit, aktiv und effizient Korruption betrieb. Dies wird immer noch, auch von Herrn Waigel, als „Korruptionsaffäre“ abgetan (siehe Cicero, August 2011, S. 76). In meinen Augen ist dies internationale organisierte Kriminalität und keine bloße Affäre. Siemens wurde vorgeworfen, mindestens 1,3 Milliarden Euro Bestechungsgelder bezahlt zu haben.

Das Ausmaß der Korruption bei Siemens traf auf ein staunendes Publikum. Selbst bei Transparency International (TI) war man anfangs ungläubig, hatte doch Siemens bei TI einen überaus guten Ruf und war personell in der Führungsetage bei Transparency Deutschland vertreten.

Allerdings konnte man bereits Mitte der 1980er Jahre die Korruptionspraktiken bei Siemens erkennen. Im so genannten Kläranlagenfall hatte Siemens in München Schmiergelder gezahlt, die der Konzern von Schweizer Konten abzweigte. Das Münchner Gericht konnte ein Schweizer Kontensystem von Siemens mit genauen Kontonummern nachweisen.

Es wäre realitätsfremd, würde man annehmen, dass ein Konzern lediglich für einen Einzelfall ein derart komplexes System aufbaut. Es ist für mich auch nur schwer vorstellbar, dass man dem Siemens Konzern jahrzehntelang mehrere Milliarden DM entzieht und diese auf Schweizer Schwarzgeldkonten anlegt, vorbei an Vorständen, Aufsichtsräten und Gewerkschaft, ohne dass diese in irgendeiner Form Kenntnis davon erlangen.

Schön, dass der Privatmann Theo Waigel heute eine andere Meinung vertritt als der Finanzminister Theo Waigel in den 1990er Jahren. Allerdings sind seine damals vorgetragenen Argumente weiterhin Gedankengut in den Köpfen deutscher Unternehmer. Sie stoßen auf Zustimmung, großes Verständnis und sind möglicherweise noch immer Mainstream. Dafür trägt Theo Waigel Mitverantwortung. Und dagegen, dass Bestechung Sehende blind macht und die Sache derer verkehrt, die im Recht sind, helfen biblische Einsichten und fromme Wünsche nicht.

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Eine entglittene Debatte

Während Norwegen die Freiheit hochhält, wollen deutsche Politiker selbige mit Maßnahmen beschneiden.

Es ist jetzt über eine Woche her. Am 22. Juli hat Anders Breivik nach Medienberichten über 70 Menschen umgebracht. Ein unvorstellbar grausames Verbrechen, völlig außerhalb jeder Kategorie. Wie muss man diesen Mann einordnen? Ist er ein Terrorist? Ein Attentäter? Ein Geistesgestörter? Ein Narzisst? Es ist bemerkenswert, wie sich selbst diejenigen von Breivik distanzieren, die ihm und seinen öffentlichen Aussagen eigentlich nahestehen. Der Norweger ist nicht die terroristische Speerspitze einer politischen Bewegung, in der man über die Anwendung von Gewalt zwar streitet, aber den Attentätern für ihre Verbrechen insgeheim durchaus dankbar ist. Anders Breivik ist nicht der Gründer einer rechtsterroristischen RAF. Im Gegenteil. Ob er während seiner Tat wirklich alleine war, wird sich zeigen. Aber jetzt im Nachhinein ist er es auf jeden Fall. Breivik hat seinen Geistesgenossen keinen Gefallen getan.

Der 22. Juli hat politische Sprengkraft und das kurioser Weise bei uns in Deutschland. Während sich die Norweger nach den beiden Anschlägen in Demonstrationen und Erklärungen zum Ideal einer offenen Gesellschaft bekennen, diskutieren deutsche Politiker darüber, wie sie die Freiheit der Bevölkerung einschränken können.

Die Gewerkschaft der Polizei bringt eine „Verdächtigendatei“ ins Spiel, in der „auffällig gewordene Personen“ registriert werden sollen. Andere fordern eine Internetpolizei, der Waffenbesitz soll eingeschränkt werden und Hans-Peter Uhl von der CSU bringt die Vorratsdatenspeicherung ins Spiel. „Nur wenn die Ermittler die Kommunikation bei der Planung von Anschlägen verfolgen können, können sie solche Taten vereiteln und Menschen schützen“, sagte er in einem Interview.

Herr Uhl hat den Befürwortern einer Vorratsdatenspeicherung – zu denen ich mich auch zähle – keinen Gefallen getan. Im Falle von Breivik hätte diese Maßnahme überhaupt nichts gebracht. Ob ihn eine Netz-Polizeieinheit aufgespürt hätte, bezweifle ich ebenfalls. Und die „Verdächtigendatei“, gegen die man datenschutzpolitisch viel haben kann, hätte hier wahrscheinlich ebenfalls versagt, zumal der Attentäter im Vorfeld seiner Tat kurz sogar schon einmal auffällig geworden war. Medienberichten zufolge hatte er eine Chemikalie gekauft, die man zum Bombenbauen benutzen kann, aber offenbar so wenig, dass die Polizei eine tiefergehende Ermittlung für unnötig hielt.

In der innenpolitischen Debatte ist es immer das gleiche: Nach Attentaten und Verbrechen diskutieren wir die gesamte Palette von Maßnahmen durch – egal, ob sie nun zur jeweiligen Tat passen, ob sie sinnvoll sind oder nicht. Ob beim Thema Terrorismus oder Jugendkriminalität – es ist immer das gleiche: Sie führen zu plumpem Wahlkampfgerede.

Es tut weh, aber ich finde, man muss es offen sagen: Im Fall von Anders Breivik hätte wahrscheinlich keine der mehr oder weniger innovativen Polizeimaßnahmen etwas gebracht. Die Debatte ist deshalb nichts für die Innenpolitik. Die schrecklichen Ereignisse sollten Anlass sein, zu diskutieren, in was für einer Gesellschaft wir leben wollen. So machen es jedenfalls die Norweger. Von ihnen können wir Deutschen noch viel lernen.

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Auch Ermittler müssen Maß halten

„Die Polizei – Dein Freund und Helfer“, heißt es. Richtig ist: Die meisten Beamten sind freundlich und helfen gerne. Trotzdem darf man ihnen nicht alles erlauben. Im Fall der Funkzellenabfrage in Dresden hat vor allem die Justiz versagt.

Es ist schon ein paar Wochen her, da beschäftigte ein Datenskandal in Dresden die Öffentlichkeit. Heraus kam, dass die Polizei bei einer Demonstration im Februar systematisch und massenhaft Handy-Daten ausgespäht hatte. Über eine so genannte „Funkzellenabfrage“ wurden die Mobilfunkaktivitäten von Demonstranten, Anwohnern und Journalisten abgefragt. Fast eine Millionen Datensätze mussten Mobilfunkprovider Verkehrsdaten an die Dresdner Polizei senden. Sie enthielten Informationen darüber, wer in dem abgesteckten Bereich mit wem und wie lange telefoniert hatte.

Die sächsische Landesregierung hat das Vorgehen ihrer Ermittler im Nachhinein verteidigt – zwar gab es Strafversetzungen, inhaltlich hielt man das Vorgehen aber für richtig.

Dies ist ein Beispiel dafür, warum wir einen funktionierenden Datenschutz brauchen. Prinzipiell kann es Fälle geben, in denen eine Funkzellenanfrage berechtigt ist. Hier aber aber finde ich es nicht in Ordnung. Interessant finde ich, dass in der öffentlichen Diskussion vor allem die Polizei kritisiert wurde, nicht aber die beteiligten Staatsanwälte und Richter. Es gibt zwar Notsituationen, in denen die Polizisten ohne Richtererlaubnis eine Funkzellenabfrage machen dürfen – der Presseberichterstattung entnehme ich, dass dies hier nicht der Fall war. Das heißt: Es gab einen Staatsanwalt, der die Abfrage beantragte und einen Richter, der sie genehmigte. Beide hatten zu prüfen, ob die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme gewahrt blieb.

In Dresden aber ist das Maß weit überschritten worden. Ich meine: Der Ermittlungserfolg gegen Randalierer aus dem links- und rechtsextremen Milieu rechtfertigt nicht den Eingriff in die Persönlichkeitsrechte von hunderttausenden Menschen. Warum aber haben das Staatsanwalt und Richter anders gesehen und das Recht der Demonstranten und Anwohner an ihren eigenen Daten so gering gewichtet? Sie hätten die Polizisten in die Schranken weisen müssen. Das ist nicht geschehen. Hier ist etwas schief gelaufen.

Dass man anders hätte entscheiden müssen, kann man nicht nur theoretisch begründen. Es hat auch einen praktischen Hintergrund: Befürworter einer solchen Maßnahme wie in Dresden könnten argumentieren, den Betroffenen sei ja nichts Schlimmes wiederfahren, solange sie keine Straftat begangen hätten. Dies ist aber eine eher blauäugige Sichtweise auf den Polizeialltag. Polizisten arbeiten mit Verdachtsmomenten. Sie ermitteln auf der Grundlage von Informationen und versuchen diese durch weitere Recherchen zu erhärten. Gelingt es ihnen ein plausibles Bild von einer Straftat zu entwickeln, gehen sie gegen den Beschuldigten vor.

Im normalen Alltag ist das in Ordnung. Wenn jemand mit einer gezogenen Pistole und einem Sack Geld aus einer Bank stürmt, braucht er sich nicht zu wundern, wenn ihn die Polizei darauf anspricht – selbst wenn man nur von einem Kostümball kommt.

Im Fall von Dresden liegt die Sachlage aber etwas anders. Die Abfrage der Daten geschah nicht auf Grundlage von konkreten Verdachtsmomenten. Die Menschen gerieten ins Visier der Justiz, weil sie sich in einem bestimmten Stadtteil aufhielten und weil sie telefoniert haben. Polizisten benutzten die abgefragten Daten, um einen Tatvorwurf zu untermauern. Sie ermittelten gegen Tausende von Unschuldigen, um einen Beschuldigten zu finden – recherchieren gegen sie, verknüpfen die gesammten Informationen zu einem Bild. Im Fall des als Bankräuber kostümierten Partybesuchers könnte ich damit leben – im konkreten Fall in Dresden aber geht das zu weit!

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Verkehrte Welt im Innenausschuss

Am Mittwoch haben wir wieder einmal über Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Ein skurriler Moment.

Die FDP schwieg, der Grüne Konstantin von Notz tobte. CDU und CSU haben applaudiert.. Und das während meiner Rede – einem SPD-Abgeordneten. Verkehrte Welt im Innenausschuss. So etwas gibt es nur, wenn es um Vorratsdatenspeicherung geht. Am Mittwoch habe ich versucht, mit einem alten Märchen aufzuräumen – hier im Blog habe ich es auch schon oft thematisiert: Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung versuchen ihre Haltung gerne mit der Polizeilichen Kriminalstatistik zu begründen. Sie nehmen die so genannte Aufklärungsquote und schauen, wie sie sich seit Einführung der Vorratsdatenspeicherung verändert hat. Bei Internetstraftaten etwa ging sie zurück. Die falsche Schlussfolgerung: Die Maßnahmen wirken überhaupt nicht.

Dieser Argumentation bediente sich auch die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Gisela Piltz. Am 19. Dezember sagte sie im Plenum:

„Die Aufklärungsquote bei Straftaten im Internet vor der Einführung der Vorratsdatenspeicherung betrug 82,9 Prozent im Jahr 2007 und nach Einführung der Vorratsdatenspeicherung 75,7 Prozent im Jahr 2009. Da wurde das Gesetz schon angewandt.“

Die Zahlen nutzt sie, ohne sie zu prüfen. Zum Hintergrund: Auf die Aufklärungsquote kommt man, wenn man die Zahl der aufgeklärten Fälle durch die insgesamt angezeigten teilt und mit 100 multipliziert. Sie sank tatsächlich, aber nicht wegen oder trotz irgendeiner polizeilichen Maßnahme, sondern weil im besagten Zeitraum deutlich mehr Fälle registriert wurden als vorher. Ein rein mathematischer Effekt.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist für die Debatte völlig ungeeignet. Selbst die Befürworter könnten sie nutzen, um zu belegen, dass die Polizei besser gearbeitet hat. Denn obwohl die Aufklärungsquote sank, wurden in absoluten Zahlen mehr Fälle aufgeklärt.

Absurd.

Gisela Piltz und auch dem Grünen Konstantin von Notz ist das egal. Er applaudierte am 19. Dezember lautstark. Auch am Mittwoch im Innenausschuss konnte er sich gar nicht mehr einkriegen. „Wenn man nur die Zahlen hat, muss man sie doch verwenden“, rief er immer wieder.

Eine merkwürdige Argumentation. Statt mit unzureichenden Statistiken zu arbeiten, brauchen wir einfach bessere. Möglicherweise bekommen wir die schon bald. Wie ich höre, hat die Bundesregierung ein Gutachten beim Max-Planck-Institut in Auftrag gegeben. Es soll in diesem Monat veröffentlicht werden.

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Warum ich nicht zustimmen kann

Erklärung zur heutigen namentlichen Abstimmung zur Änderung des Atomgesetzes (“Atomausstieg”)

Ich habe grundsätzlich Verständnis dafür, dass die SPD-Bundestagsfraktion ihre Unterstützung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Atomgesetzes signalisiert hat. Nach diesem Gesetz würde das Atomkraftwerk (AKW) Grafenrheinfeld in meinem Wahlkreis jedoch erst in 2015 abgeschaltet. Nach dem Atomkonsens von Rot-Grün wäre das AKW Grafenrheinfeld immerhin ein Jahr früher, nämlich 2014 vom Netz genommen worden.

Ich kann dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, denn aufgrund der Vorfälle in 2010 und 2011 ist es nicht länger verantwortbar, das AKW Grafenrheinfeld weiter zu betreiben. Die bayerische Atomaufsicht hat im Anschluss an einen bei der Revision 2010 festgestellten möglichen Riss an einem Rohr im Primärkreislauf des AKW Grafenrheinfeld nicht ordnungsgemäß gehandelt. Es ist unverantwortlich, dass die bayerische Atomaufsicht aufgrund ihrer oberflächlichen und dilettantischen Vorgehensweise weiterhin die Verantwortung für das AKW Grafenrheinfeld hat.

Deshalb muss Grafenrheinfeld am Besten sofort, aber auf jeden Fall so bald wie möglich vom Netz. Nach vorliegenden seriösen alternativen Berechnungen müsste es möglich sein, Grafenrheinfeld sofort abzuschalten. Ein Abwarten bis Ende 2015 ist der Bevölkerung unter diesen Umständen jedenfalls nicht zuzumuten.

Bei der Revision 2010 wurde festgestellt, dass im AKW Grafenrheinfeld ein möglicher Riss an einem Rohr im Primärkreislauf vorhanden ist. Dieser Vorfall sollte erst bei der Revision 2012 erneut überprüft werden. Der Vorschlag kam von E.ON, wurde von der begutachtenden Stelle TÜV-Süd befürwortet und die bayerische Atomaufsicht hat sich dem so angeschlossen.

Das Bundesumweltministerium (BmU) wurde über diesen Sachverhalt nicht informiert, weil die o.g. Beteiligten der Meinung waren, der Befund sei kein meldepflichtiges Ereignis. Das BmU erfuhr bei Fachgesprächen von dem Vorfall, stufte diesen eindeutig als meldepflichtiges Ereignis ein und bestand auf einer ordnungsgemäßen Meldung, die aus Sicht des Ministeriums sofort nach der Entdeckung notwendig gewesen wäre (siehe auch Synopse weiter unten). Die Meldung erging dann ein halbes Jahr nach Feststellung des Risses im Dezember 2010 an das BmU. Es wurde darauf hin festgelegt, dass bereits bei der Revision 2011 und nicht erst 2012 das Rohr erneut zu untersuchen und gegebenenfalls auszutauschen ist.

Im Bezug auf den Schutz der Bevölkerung hätte die bayerische Atomaufsicht bereits im Juni 2010 eine Meldung an das BmU machen müssen. Die Behörde besteht aber noch heute darauf, dass sie dazu nicht verpflichtet gewesen sei und auch künftig so weiter verfahren will. Der zuständige bayerische Minister Söder erklärte auf eine Anfrage aus dem Landtag, ein eventueller Austritt von Radioaktivität an diesem Rohr wäre beherrschbar gewesen. Wie mir das BmU auf meine Nachfrage erklärte, heißt beherrschbar, dass lt. § 49 Strahlenschutzverordnung in der Umgebung des AKW Grafenrheinfeld Radioaktivität austreten kann mit einer Körperdosis von bis zu 50 Millisievert oder einer Organdosisbelastung bis 150 Millisievert.

Minister Söder und die Bayerische Atomaufsicht waren bereit, die Gesundheit der Bevölkerung zu gefährden, um dem Kraftwerksbetreiber Unannehmlichkeiten zu ersparen. Diese Haltung kann in Bezug auf eine seriöse Gefahrenabwehr unter keinen Umständen akzeptiert werden. Man stelle sich vor, die Polizei würde bei der Entschärfung von Bomben aus dem Zweiten Weltkrieg auf Evakuierungen verzichten und dies damit begründen, es sei ja bisher nichts Gravierendes passiert.

Mein scharfes Urteil über die Arbeitsweise der bayerischen Atomaufsicht habe ich mir nicht aus den Fingern gesogen. Es beruht auf den Widersprüchlichkeiten und unterschiedlichen Bewertungen des Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und des Bundesministeriums für Umwelt:

Gegenüberstellung (Widersprüchlichkeiten) der Antworten des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit (StMUG) und des Bundesministeriums für Umwelt (BmU). Ungeklärter Befund an einer Rohrleitung des AKW Grafenrheinfeld während der Revision 2010

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) Bundesministerium für Umwelt (BmU)
Quellen:
Bayerischer Landtag/16. WP – 16/8066, 8067, 8068, 8069, 8070, 8072. Fragen der Abgeordneten Ludwig Hartmann, Simone Tolle, BÜNDNIS 90/Die Grünen

Bayerischer Landtag/16. WP – 16/8206
Schriftliche Anfragen des SPD-Abgeordneten Ludwig Wörner

Quelle: Deutscher Bundestag/17. WP – 17/5734. Fragen der SPD-Abgeordneten Frank Hofmann, Marianne Schieder, Martin Burkert, Dr. Matthias Miersch, Susanne Kastner

Frage:
Wann wurde das Bundesumweltministerium zum ersten Mal durch die Bayerische Atomaufsicht über den Befund informiert?


Antwort:
Es bestand keine Berichtspflicht gegenüber dem BMU, da es sich bei der Ultraschallanzeige nicht um einen meldepflichtiges Ereignis gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung des Bundes handelt.

Frage:
Welche Argumente begründeten die Entscheidung, dass der Befund nicht unter die Kriterien des Punktes 2.2. (Kriterium N 2.2.1 Zitat: „Schäden, insbesondere Risse, Verformungen oder Unterschreitungen von Sollwandstärken….“) der Anlage 1 der AtSM (Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten und Meldeverordnung) fällt?

Antwort:

Der Befund an der Volumenausgleichsleitung des KKW Grafenrheinfeld war nicht meldepflichtig, weil die Voraussetzungen der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten und Meldeverordnung (AtSMV) nicht gegeben sind.
Das gilt bis heute. Das Kriterium N 2.2.1 der Anlage 1 der AtSMV ist nichterfüllt, weil ein Riss nicht festgestellt wurde…

Frage:
Welche Ergebnisse hat die aktuelle Revision im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld, insbesondere hinsichtlich des möglicherweise schadhaften Thermoschutzrohrs, ergeben?

Antwort:
Im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld wurde während der Revision im Sommer 2010 bei einer Ultraschalluntersuchung an der Volumenausgleichsleitung ein im Sinne des kerntechnischen Regelwerks bewertungspflichtiger Befund festgestellt.
Aufgrund dieser Untersuchung war ein Riss von bis zu 2,7 mm auf einer Länge von 33 cm (30 Prozent des Umfangs) anzunehmen. Dem Betreiber des Kernkraftwerkes wurde auferlegt, bis März 2011 die Schadensursache und den Schadensmechanismus plausibel und nachvollziehbar darzulegen und den spezifikationsgerechten Zustand herzustellen.

Am 6. April 2011 wurde in der 109. Sitzung des RSK-Ausschusses „Druckführende Komponenten und Werkstoffe“ in einem Bericht des Betreibers mitgeteilt, dass sich die Messergebnisse und die Befundlage nach erneuter Prüfung mittels Ultraschall seit der letzten Messung in der Revision 2010 nicht verändert haben. Die Schadensursache konnte nicht geklärt werden, so dass nunmehr ein Heraustrennen des befundbehafteten Bereichs zu weiteren Untersuchungen erforderlich wurde.

Frage:
Wieso hat es die Bayerische Atomaufsicht zugelassen, dass der Reaktor des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld am Ende der Revision im Juni 2010 wieder hochgefahren werden durfte, obwohl -  wie ein Vertreter der Staatsregierung in der Sitzung des Umweltausschusses am 27. Januar 2011 einräumte – die Ursachen der veränderten Ultraschallanzeige bis heute nicht bekannt ist?

Antwort:
Das Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit hat die Ultraschallanzeige an der Volumenausgleichsleitung im Bereich des Thermoschutzrohres des Kernkraftwerkes Grafenrheinfeld noch bei Anlagenstillstand zusammen mit dem TÜV Süd auf der Grundlage materialwissenschaftlicher Berechnungen eingehend geprüft und bewertet. Das Ergebnis des TÜV Süd vom 15.06.2010 war eindeutig: Die Integrität der Rohrleitung ist voll gewährleistet, der Befund ist damit sicherheitstechnisch unbedenklich.

Der TÜV Süd hat bei seinen Bewertungen alle gemäß Stand von Wissenschaft und Technik zu betrachtenden Ursachen berücksichtigt. Auch die Reaktorsicherheitskommission (RSK) und ihr Ausschuss „Druckführende Komponenten und Werkstoffe“ haben sich mit der Frage der Ursachen befasst. Das Ergebnis von TÜV Süd und RSK war eindeutig: Keine der denkbaren Ursachen stellte die Sicherheit der Anlage in Frage.

Frage:
Ist es richtig, dass eine Risswachstumsberechnung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik belastbar nur durchgeführt werden kann, wenn der Schädigungsmechanismus bekannt ist, und falls ja, um welche Art von Schadensmechanismus handelt es sich?

Antwort:
Zur Durchführung einer Risswachstumsberechnung ist die Kenntnis aller auf die Komponente wirkenden Einwirkungen, deren Häufigkeit, Art, Größe, Temperatur, Medium, Werkstoff, Fertigung, Maßabweichungen sowie die Kenntnis über den zu unterstellenden Schädigungsmechanismus erforderlich. Die Schadensursache ist bisher nicht bekannt. Nach dem inzwischen erfolgten Heraustrennen des befundbehafteten Bereichs zu weiteren Untersuchungen während der aktuellen Revision und nach den zerstörenden Materialuntersuchungen in dafür geeigneten heißen Zellen ist Mitte 2011 mit ersten Ergebnissen bezüglich des Schädigungsmechanismus zu rechnen.

Frage:
Welche Unterlagen lagen der Reaktor-Sicherheitskommission in der Sitzung am 16. Dezember 2010 zur Beurteilung des Schadensmechanismus in der Volumenausgleichsleitung vor und wurde den RSK-Mitgliedern insbesondere das einschlägige Schreiben des TÜV Bayern zur Verfügung gestellt?

Antwort:
In der RSK-Sitzung am 16. Dezember 2010 hat der Vorsitzende des RSK-Ausschusses „Druckführende Komponenten und Werkstoffe“ unter dem Tagesordnungspunkt  Verschiedenes“ über die vorausgegangenen Beratungen in diesem Ausschuss berichtet. Die Gutachten des TÜV Bayern lagen dem RSK-Ausschuss vor. Die RSK hat keine Beurteilung des Schadensmechanismus vorgenommen, sondern es wurde ein Meinungsbild darüber abgefragt, ob ein sicherer Betrieb der Anlage bis zur anstehenden Revision im März 2011 mit der dargestellten Befundlage gewährleistet sein wird. Hierzu empfahl die RSK, im Zuge der nächsten anstehenden Revision im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld Ende März 2011 den in Frage stehenden Querschnitt erneut gezielt zerstörungsfrei zu prüfen und die Schadensursache zu ermitteln.

Frage:
Wer traf wann und aufgrund welcher Erkenntnisse die Entscheidung, obwohl weitergehende Untersuchungen angeblich den Verdacht auf einen Riss nicht erhärten konnten, dass der Befund am 16. Dezember doch noch als meldepflichtiges Ereignis angezeigt wird?

Antwort:
Mit der eindeutigen Stellungnahme des TÜV Süd vom 15.06.2010 wurde die sicherheitstechnische Unbedenklichkeit bestätigt. Der Befund war im Juni 2010 nicht meldepflichtig, weil die Voraussetzungen der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) des Bundes nicht erfüllt sind. Das gilt bis heute. Die RSK hat einhellig die Integrität des Rohrstücks – wie zuvor bereits der TÜV Süd – bestätigt…

Frage:

Warum wird als Ereignisdatum der 16.12.2010 um 17 Uhr gemeldet?

Antwort:

Aufgrund der Befassung der RSK am 16.12.2010 hat der Betreiber „rein vorsorglich“ und „vorläufig“, also ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, eine formelle Meldung erstattet. Im vorliegenden Fall handelt es sich um eine Meldung der Meldekategorie N (Normalmeldung) der INES-Stufe „0“ (keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung).

Frage:
Warum akzeptiert die Bayerische Atomaufsicht dieses Ereignisdatum, obwohl offensichtlich der Befund im Juni 2010 festgestellt wurde?

Antwort:

Der Befund ist nicht meldepflichtig gemäß der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung. Das StMUG hat die vorläufige Meldung des Betreibers entgegengenommen, auch wenn es sich nach Überzeugung des StMUG nicht um ein meldepflichtiges Ereignis handelt…

Frage:
Ist das Ereignis im Atomkraftwerk Grafenrheinfeld vom Juni 2010 ein nach der Meldeverordnung meldepflichtiges Ereignis oder wurde es erst durch die Beratung in der Reaktorsicherheitskommission meldepflichtig?

Antwort:
Der Befund an der Volumenausgleichsleitung, der während der Revision 2010 festgestellt wurde, war nach Auffassung des BMU gemäß Meldeverordnung mit einer vorläufigen Meldung (Ereignisursache ist noch unbekannt) meldepflichtig. Nach den Beratungen in der Reaktorsicherheitskommission (16.12.2010) hat der Betreiber eine Meldung abgegeben.
Frage:
Handelt es sich bei der Befundanzeige am Rohr im Primärkreislauf des Atomkraftwerks Grafenrheinfeld um eine registrierpflichtige oder nicht registrierpflichtige Anzeige und wie lang ist dieser Befund bzw. erstreckt er sich über den gesamten Umfang des Rohres?

Antwort:
Im Rahmen der wiederkehrenden Prüfung wurde in der Revision 2010 der Verrundungsbereich des Thermoschutzrohres am Anschluss der Volumenausgleichsleitung an die Hauptkühlmittelleitung einer mechanisierten Ultraschallprüfung unterzogen. Bei der Prüfung wurde eine bewertungspflichtige Anzeige festgestellt. Die Anzeige befindet sich am oberen Ende der Verrundung… Die Anzeige ist über ihre Echohöhe registrierpflichtig und wird aufgrund ihrer Ausdehnung bewertungspflichtig.

Frage:
Aufgrund welcher Erkenntnisse kann die Bayerische Atomaufsicht jeglichen Zusammenhang des Befundes mit dem Lastfolgebetrieb ausschließen?

Antwort:
Das KKW Grafenrheinfeld ist für den Lastfolgebetrieb ausgelegt. In die sicherheitstechnischen Überprüfungen ist der Lastfolgebetrieb mit einbezogen worden. Eindeutiges Ergebnis: Die Integrität der Rohrleitung ist nicht infrage gestellt.

Frage:
Wie ist die Steigerung des Befundes an einem Rohr im Primärkreislauf des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld von 2001 bis 2010 mit den vom TÜV Bayern durchgeführten Berechnungen, insbesondere im Hinblick auf die in der Anlage tatsächlich stattgefundenen Lastwechsel, erklärbar?

Antwort:
In der Revision 2010 wurde im Rahmen der wiederkehrenden zerstörungsfreien Prüfung im Vergleich mit der Prüfung im Jahr 2001 eine veränderte Anzeige, die als Befund zu bewerten ist, festgestellt. Mit den bisher dokumentierten Lastwechselzahlen ist die Veränderung der Anzeige ohne Ermittlung der Schadenursache nicht erklärbar.
Frage:
Hat der TÜV Bayern bei seinen Risswachstumsberechnungen, die nach dem Stand von Wissenschaft und Technik zu unterstellenden Auslegungsstörfälle berücksichtigt, und wurde bei der Risswachstumsberechnung auch berücksichtigt, dass das Werkstoffverhalten auch durch das Medium Kühlwasser mit ca. 310 Grad Celsius beeinflusst wird?

Antwort:
Der TÜV Bayern hat bei seinen Risswachstumsberechnungen die Auswertungen der tatsächlichen Temperaturschwankungen und die maximal maßgeblichen Belastungen durch Auslegungsstörfälle sowie für Volllast und Flugzeugabsturz konservativ (d.h. sicherheitsgerichtet) berücksichtigt.

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Nicht der Rede wert?

Die Ereignisse um das defekte Kühlrohr im AKW Grafenrheinfeld zeigen: Die bayerische Atomaufsicht hat versagt: Sie kann den sicheren Betrieb von Kernkraftwerken nicht gewährleisten.

Ein undichtes Kühlsystem in einem Atomkraftwerk. In meinem Wahlkreis. Nichts hat mich im vergangenen halben Jahr so sehr beschäftigt wie der Störfall im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld, der aus Sicht der bayerischen Staatsregierung zunächst überhaupt keiner war. „Nicht der Rede wert“, haben die Beamten gesagt und den Vorfall tief in den Akten vergraben.

In den letzten sechs Monaten habe ich gelernt, dass man der bayerischen Atomaufsicht nicht vertrauen kann. Obwohl sie nach damaligem Kenntnisstand davon ausgehen musste, dass der Kühlkreislauf in Grafenrheinfeld möglicherweise schwer beschädigt war, ließ sie das Atomkraftwerk einfach weiterlaufen. Sie riskierte Leben und Gesundheit der Bevölkerung, um es sich mit dem Betreiber E.ON nicht zu verscherzen.

Die vergangenen Monate werfen ein schlechtes Licht auf den Kernkraftbetreiber, das bayerische Umweltministerium, den TÜV Süd und nicht zuletzt auch die Reaktorsicherheitskommission. Statt die Fehler klar zu benennen, ließ sie sich von der schwarz-gelben Regierung instrumentalisieren.

Alles begann im Sommer des vergangenen Jahres. Bei einer Routineuntersuchung im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld stellten Mitarbeiter ungewöhnliche Ultraschallwerte bei einem der Kühlrohre in der Nähe des Reaktors fest. Die Daten wurden untersucht, doch keiner konnte sie sich genau erklären. Nur eine Vermutung hatten die Mitarbeiter bei E.ON und im mittlerweile informierten bayerischen Umweltministerium: Es handelte sich wahrscheinlich um einen Riss – und er wurde immer größer.

Eine ernstzunehmende Gefahr. Schon bei einer Risstiefe von 16 bis 19 Millimetern könnte das Rohr undicht werden. In der Folge würde Radioaktivität austreten. Die Strahlenbelastung in der Umgebung stiege dramatisch.

Aber wann würde es soweit sein? In einem Monat? In einem Jahr? In fünf Jahren?. .„Zur Durchführung einer Risswachstumsberechnung ist die Kenntnis aller […] Einwirkungen […] sowie die Kenntnis über den zu unterstellenden Schädigungsmechanismus erforderlich“, schreiben die Experten des Bundesumweltministeriums am 5. Mai auf eine unserer Nachfragen. Mit anderen Worten: Ohne sich das Rohr genau anzusehen, kann man die Gefahr nicht wirklich einschätzen.

Doch einfach nachschauen, geht nicht so einfach. Das Rohr liegt mitten im Reaktorgebäude, ganz in der Nähe der strahlenden Brennstäbe. Sich dort aufzuhalten ist bei eingeschaltetem Kraftwerk sehr gefährlich.

Die Bayerische Atomaufsichtsbehörde, unter der Leitung von Umweltminister Söder, stand also vor einer Entscheidung. Um dem Verdacht nachzugehen, hätte sie die Abschaltung des Atomkraftwerks verfügen müssen. Die Folge: Umsatzverluste für E.ON, denn ein stillgelegtes Kraftwerk produziert keinen Strom, den man anschließend verkaufen kann. Ein Zustand, der lange hätte andauern können, denn Ersatzrohre für Kernkraftwerke gibt es nicht einfach bei Obi. Sie müssen aufwendig hergestellt werden. Das dauert lange.

Schmerzlich, aber nicht zu ändern. Aus meiner und der Sicht vieler Experten wäre die Abschaltung hier zwingend notwendig gewesen, um eine Gefährdung ausschließen zu können.

Die Bayerische Staatsregierung wollte das aber nicht. Sie beschloss, einfach nichts zu tun. Erst 2012 sollten die Ultraschallwerte noch einmal überprüft werden. Dabei berief sie sich auf ein in der Fachwelt mittlerweile umstrittenes Gutachten des TÜVs Süd. Dessen Mitarbeiter hatten die Ursache des Risses zwar nicht untersucht, kamen aber dennoch zu einer kuriosen Empfehlung: Der Riss würde mit Sicherheit nicht mehr als 0,15 Millimeter im Jahr wachsen. Eine Einschätzung, die laut der Materialprüfanstalt der Universität Stuttgart lediglich auf Vermutungen, nicht aber auf Kenntnissen beruhte.

Die Bayerische Staatsregierung riskierte also Leben und Gesundheit der Bevölkerung auf der Basis von Vermutungen. „Es wird schon nicht so schlimm kommen“ – mit dieser skandalösen Haltung ließen die Beamten den Vorfall auf sich beruhen. Aus dem eigentlich meldepflichtigen Ereignis wurde durch bürokratische Trickserei eine kaum beachtete Aktennotiz im bayerischen Verwaltungsapparat.

War sich die bayerische Atomaufsicht im Klaren, was sie da tat? War sie wirklich bereit auf dem Rücken der Bevölkerung ein Glücksspiel zu veranstalten? Mit möglicherweise dramatischen Folgen? Darauf deutet einiges hin. Denn offenbar hatte man sich im Umweltministerium über mögliche Konsequenzen bereits Gedanken gemacht.

„Ein Kühlmittelverluststörfall an der betrachteten Stelle“ hätte „beherrscht“ werden können, erläutert die Staatsregierung ihre Entscheidung von damals. Eine orwellsche Neusprechformulierung. „Das heißt, die Störplanungswerte nach $49 Strahlenschutzverordnung würden eingehalten“, erläutert das Bundesumweltministerium in einer schriftlichen Stellungnahme (Antwort des Staatsekretärs Jürgen Becker auf die schriftliche Anfrage vom 29. April 2011).

„Beherrschbar“ wäre es also aus Sicht der Mitarbeiter von Umweltminister Söder gewesen, wenn die Anwohner in Grafenrheinfeld mit einer effektiven Strahlendosis von 50 Millisievert belastet worden wären. An Schilddrüse und Augenlinse hätten die Werte sogar 150, an Haut, Händen, Unterarmen, Füßen und Knöcheln 500 Millisievert betragen dürfen. Zum Vergleich: Die maximal empfohlene Belastung für Angestellte in einem Atomkraftwerk liegt laut Bundesamt für Strahlenschutz bei 20 Millisievert – in einem ganzen Jahr (http://www.bfs.de/de/ion/beruf_schutz/grenzwerte.html).

Ein eiskalt kalkuliertes Risiko. Auf dem Rücken der Bevölkerung. Was ist in den Köpfen der Verantwortlichen nur vorgegangen?

Offenbar nur durch Zufall erfuhren davon schließlich die Beamten des Bundesumweltministeriums, vor dem die Staatsregierung den Vorfall versucht hatte geheimzuhalten. Sie forderten die Unterlagen an, analysierten das Gutachten und hätten die Staatsregierung dem Vernehmen nach fast dazu gebracht, das Abschalten des Kraftwerks zu verfügen. Doch dann schaltete sich die politische Führung des Bundesumweltministeriums ein. Weil man die Koalitionspartner in Bayern nicht brüskieren wollte, wurden die eigenen Mitarbeiter zurückgepfiffen.

Händeringend suchte man nach einem Weg, Grafenrheinfeld zumindest bis zur routinemäßigen Wartung in diesem Frühjahr weiterlaufen zu lassen. Mehr als halbherzig befasste sich schließlich im Dezember die Reaktorsicherheitskommission mit dem Vorgang. Die Erklärung des Bundesumweltministeriums dazu liest sich wie in einem Satire-Roman: Die RSK befasste sich zwar ebenfalls nicht mit dem Schaden am Rohr an sich, stattdessen „wurde ein Meinungsbild darüber abgefragt, ob ein sicherer Betrieb der Anlage bis zur anstehenden Revision im März 2011 […] gewährleistet sei.“

Der Bundesumweltminister veranstaltete eine Meinungsumfrage. Unter dem Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ sollten die Mitglieder der Kommission ihre Einschätzungen abgeben, ohne die geeigneten Unterlagen gelesen oder sich konkret mit dem Fall, geschweige denn der Schadensursache befasst zu haben. Auch ihre Empfehlung basierte lediglich auf Vermutungen. Renommierte Wissenschaftler stellten sich in den Dienst der politischen Sache der CDU/CSU. Sie waren nicht besser, als die Atomaufsicht in Bayern.

Am Ende haben wir alle großes Glück gehabt. In den vergangenen Tagen ist das Rohr ausgebaut worden. Gefunden wurde zwar ein Riss, aber zum Glück viel kleiner, als selbst die Mitarbeiter beim TÜV vermutet hatten. Dennoch bin ich alles andere als beruhigt. Denn ich habe in den vergangenen Monaten gelernt, auf welcher Grundlage die bayerische Atomaufsicht ihre Entscheidungen trifft: Nämlich gar keiner. Statt sich um Fakten zu kümmern, geht es ihr um Geld und Politik.

Die Bundesregierung hat einen Großteil der deutschen Atomkraftwerke vom Netz genommen. Andere sind derzeit in Revision und deshalb abgeschaltet, dazu gehört auch Grafenrheinfeld. Dabei sollte es bleiben. Wenn man nicht mal mehr der Atomaufsicht vertrauen kann, ist das die einzige Lösung.

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Untätigkeit kann man nicht verteidigen

Die Europäische Kommission hat ihren Prüfbericht zur Vorratsdatenspeicherung vorgelegt. Darin kritisiert sie Medienberichten zufolge die Untätigkeit der Koalition. Die Kritik ist berechtigt. Dennoch sehe ich die Haltung der EU-Behörde durchaus kritisch.

Die Zeit vergeht rasend, doch Union und FDP bewegen sich nicht. Auch im zweiten Jahr nach Bildung der schwarz-gelben Koalition gibt es noch immer keine Einigung in Sachen Vorratsdatenspeicherung. Der Rücktritt von Karl Theodor zu Guttenberg – er muss für den ehemaligen Bundesinnenminister, Thomas de Maiziere, nicht ungelegen gekommen sein. Durch den fortwährenden Streit der beiden Koalitionspartner ist ein innenpolitischer Scherbenhaufen entstanden. Den hinterlässt de Maiziere durch seinen Wechsel ins Verteidigungsministerium nun seinem Nachfolger.

Der jahrelange Stillstand hat nun Konsequenzen. Die EU-Kommission droht der Bundesregierung mit einem Vertragsverletzungsverfahren. Nicht etwa, weil sie eine andere, sondern vielmehr weil sie gar keine Lösung gefunden hat. Fast schon dreist empfinde ich da die Reaktion der Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. Sie erklärte gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters sinngemäß, es werde keinerlei Regelung zur Vorratsdatenspeicherung geben, bevor die zugrunde liegende EU-Richtlinie nicht überarbeitet wurde. Im Klartext bedeutet das: Auf absehbare Zeit wird nichts passieren.
Das ist verantwortungslos.

Die Folgen hat der Präsident des Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, kürzlich in einem Interview erläutert. „Durch die Suspendierung der Vorratsdatenspeicherung sind empfindliche Schutzlücken entstanden. In mehr als 80 Prozent der Ermittlungen im Bereich der Cyber-Kriminalität verlaufen unsere Anstrengungen im Sand, da die Verbindungsdaten von den Providern nicht mehr vorgehalten werden“, sagte er dem Handelsblatt am Montag. Eine Aussage, die man ernst nehmen muss. Die FDP aber argumentiert, ähnlich wie der so genannte „Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung“ mit Zahlen, vor denen sie offenbar keine Ahnung haben. Sie versuchen zu belegen, dass die Speicherung von Daten keinerlei Auswirkung auf polizeiliche Ermittlungen hätten und reden dabei an der Wirklichkeit vorbei (warum das nicht geht, hat der Kriminologe Ernst Müller aufgeschrieben).

Zur Wirklichkeit gehört aber auch, dass die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in vielerlei Hinsicht unzureichend ist. Sechs Monate Speicherung sind zu lang. Drei Monate reichen völlig aus. Der Zugriff auf die Daten muss auf bestimmte Straftaten und die Polizeibehörden beschränkt werden. Den rechtlichen Rahmen dafür hat das Bundesverfassungsgericht gesetzt.
Um eine sinnvolle Regelung zur Vorratsdatenspeicherung zu treffen, brauchen wir Brüssel nicht. Das wissen auch die Liberalen. Deutschland ist ein souveräner Staat. Aber sie blockieren lieber ein Vorankommen, statt an einer Lösung zu arbeiten, und versuchen zu allem Überfluss, das als verantwortungsvolles Regierungshandeln zu verkaufen.

Im Interesse der Sicherheit unseres Landes brauchen wir so schnell wie möglich ein neues Gesetz. Aber das scheint die Koalition nicht wirklich zu interessieren.

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Unabhängige Experten sind gefragt

Unsere Kernkraftwerke müssen überprüft werden. Aber das muss unabhängig geschehen. Vor allem im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld. Den Betreibern vertraue ich nicht, der Bayerischen Landesregierung erst recht nicht. Aus guten Gründen.

Nach dem furchtbaren Erdbeben in Japan ist unser Mitgefühl bei den Familien und Angehörigen der vielen Opfer. Trotz der schlimmen Auswirkungen der Katastrophe ist es wichtig, dass wir daraus lernen und für uns die richtigen Konsequenzen ziehen. Viele Experten in Deutschland kritisieren, dass wir auch aus Japan die Wahrheit nur geschönt und scheibchenweise mitgeteilt bekommen. Das verunsichert die Bevölkerung, auch in Deutschland.

Die Menschen in Mainfranken sind hiervon besonders betroffen, da sie bereits das Vertrauen in ehrliche und unabhängige Information über sicherheitsrelevante Vorfälle in Atomkraftwerken verloren haben. Der Betreiber EON und die bayerische Staatsregierung haben versucht, die aktuellen Vorkommnisse um das Atomkraftwerk Grafenrheinfeld zu vertuschen! Betreiber, Aufsicht und Gutachter haben unter Ausschluss der Öffentlichkeit versucht, einen möglichen Riss an einem Rohr im Primärkreislauf des Reaktors zu verschleiern. Auch die Beteiligung des TÜV-Süddeutschland hat nicht zu einer offenen und unabhängigen Bewertung des Vorgangs beigetragen. Ein Gutachten des Bundesumweltministeriums aus dem Jahr 2008 weist auf die fehlende Unabhängigkeit von Sachverständigenorganisationen bei derartigen Kontrollen hin. Zu stark ist die finanzielle Abhängigkeit der Sachverständigenorganisation von den Betreibern. Unabhängige Kontrolle ist aber eine elementare Voraussetzung für größtmögliche Sicherheit und auch das Vertrauen der Bevölkerung.

Bei der anstehenden Untersuchung und der Reparatur des Rohrs im Primärkreislauf des Reaktors in Grafenrheinfeld ist entscheidend, dass die Öffentlichkeit objektiv und unabhängig informiert wird. Ich habe kein Vertrauen mehr in die Unabhängigkeit der bayerischen Aufsichtsbehörden und des TÜV. Wir brauchen eine unabhängige Instanz, die die Fakten neutral bewertet. Ich fordere daher die Einbindung eines neutralen wissenschaftlichen Instituts, das die Vorgänge in Grafenrheinfeld überwacht. Das Öko-Institut in Darmstadt kommt hierfür beispielsweise in Frage. Ich habe daher einen Brief an den Leiter des Kernkraftwerks Grafenrheinfeld geschrieben und um die Hinzuziehung einer solchen unabhängigen Organisation gebeten. Ich hoffe nun auf eine schnelle Reaktion seitens des Betreibers.

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