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Rede zum Entwurf eines Gesetzes zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation
(SIS II Gesetz)
29. Jan. 2009
Der Titel der heutigen 2./3. Lesung „Entwurf eines Gesetzes zum Schengener Informationssystem der zweiten Generation (SIS-II-Gesetz)“ suggeriert, es gäbe schon die zweite Generation des Schengener Informationssystems. Weit gefehlt!
2001 wurde der EU-Kommission die Entwicklung von SIS II übertragen und sollte ursprünglich im Dezember 2007 eingeführt werden. Heute ist das immer noch Zukunftsmusik und wohl niemand ist sich mehr sicher, ob SIS II in absehbarer Zeit ans Laufen kommt.
Anrede
Was ist das SIS?
Es handelt sich hierbei um ein automatisiertes Personen- und Sachfahndungssystem, das es den für die Grenz- und sonstigen Zoll- und Polizeikontrollen und deren Koordinierung zuständigen Behörden der beteiligten Länder ermöglicht, sich Informationen über Personen und Objekte zu beschaffen. Dieses Informationssystem ist seit dem 26.3.1995 in Betrieb. An diesem Tage wurden die Binnengrenzen der an der Schengen-Zusammenarbeit beteiligten Mitgliedsstaaten abgeschafft.
Dieses Fahndungssystem über Ländergrenzen hinweg ist ein Erfolgsmodell für die schnelle und effektive Fahndung in einer globalisierten EU. Ein Europa ohne Grenzkontrollen, aber mit den herkömmlichen Instrumenten der grenzüberschreitenden Fahndung wäre nicht denkbar.
Das Ausschreibungsvolumen beträgt ausweislich des Erfahrungsberichts von 2007 17,6 Mio. Fahndungen und hat sich gegenüber 2004 um 50 % erhöht. Heute, im erweiterten Schengenraum, sind ungefähr 26 Mio. Fahndungen mit steigender Tendenz zu verzeichnen. Fahndungstreffer mit Deutschlandbezug stiegen um ca. 30 %.
Zu den Schengen-Mitgliedsstaaten zählen die EU-Staaten in der Ausdehnung von 2007, ohne Großbritannien, Zypern, Irland, Bulgarien, Rumänien, zuzüglich Island und Norwegen.
Da das SIS von 1995 für den Anschluss von maximal 18 Staaten ausgelegt ist, konnten nicht alle Staaten nach den EU-Erweiterungen aufgenommen werden. Eine Interimslösung (sisone4all) ermöglichte die zeitnahe Einbindung von 24 Teilnehmerstaaten. 5 EU-Staaten sind noch nicht an das SIS angeschlossen.
Die Unsicherheit über die tatsächliche Inbetriebnahme von SIS II veranlasste die Koalitionsfraktionen, das Gesetz in zwei Teilen in Kraft treten zu lassen. Alle Rechtsgrundlagen, die nicht an die Anwendbarkeit von SIS II gekoppelt sind, können sofort in Kraft treten. Das ist vernünftig.
Des weiteren wird dieses Gesetz für gesetzestechnische Bereinigungen genutzt. So wird die Aufgabenzuweisung an das BKA als Zentralstelle nun im BKA-Gesetz zu finden sein. Die Regelung zur Ausschreibung von amtlichen Kennzeichen von Kfz auch auf Wasser-, Luftfahrzeuge und Container wird erweitert, da sich hier ebenfalls oftmals ein fahndungsrelevanter Personenbezug feststellen lässt.
Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten haben mit der CDU/CSU vereinbart, dass künftig bei der Benachrichtigung von verdeckten Ausschreibungen die neuen Regelungen, wie sie in der Strafprozessordnung (§ 101. Abs. 5 und 6) und im neuen BKA-Gesetz $ 20 W Abs. 2 und 3 entwickelt wurden, gelten sollen. Das heißt: Sollte der Betroffene bei verdeckten Maßnahmen nachträglich nicht unterrichtet werden, hat das letztendlich ein Gericht und nicht die involvierte Behörde zu entscheiden. Dies ist für uns Ausfluss aus der Rechtswegegarantie des Art. 19 IV GG. Die damit verbundene Frage nach der gerichtlichen Zuständigkeit haben wir praxisnah gelöst.
Anrede
Das SIS ist eine effiziente und erfolgreiche Ausgleichsmaßnahme, die einen einheitlichen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ermöglicht. Dieses Instrument muss ständig angepasst und fortgeschrieben werden. Das tun wir heute. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu diesem Gesetz.
© Frank Hofmann, MdB – 2006