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Rede zum Personalausweisgesetz 18. Dez. 2008
Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen, meine verehrten Damen und Herren,
heute ist der 18. Dezember und trotzdem ist schon Bescherung: Die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land bekommen mit dem elektronischen Personalausweis ein modernes, technisch anspruchsvolles Ausweisdokument, das die Freiheitsrechte der Bürger wahrt!
Um es vorwegzunehmen: Niemand, der es nicht möchte, muss sich einen Fingerabdruck in seinen Personalausweis machen lassen! Dafür hat die SPD-Fraktion erfolgreich gekämpft.
Das ist ein Grund für die hohe Akzeptanz, die das Vorhaben in der Bevölkerung genießt. Außerdem haben wir uns bei der technischen Ausstattung weitgehend an der sehr erfolgreichen Umsetzung des elektronischen Reisepasses orientiert. Die Ausgabe und Verwendung läuft da reibungsfrei und wird von den Bürgerinnen und Bürgern gut angenommen. Nach den Rückmeldungen aus den Einwohnermeldeämtern, die ich bekommen habe, warten bereits etliche Bürger auf die Einführung des neuen Personalausweises.
Meine Damen und Herren, genau so wie der E-Pass, wird auch der neue elektronische Personalausweis ein voller Erfolg.
Das liegt auch daran, dass sich seit dem anfänglichen Eckpunktepapier bzw. dem Referentenentwurf aus dem Innenministerium bis zum heutigen Gesetz viel getan hat. Wir mussten noch an einigen Stellen Überzeugungsarbeit leisten:
Der Personalausweis bleibt ein Pflichtdokument für Deutsche ab einem Alter von 16 Jahren und nicht, wie vom Bundesinnenministerium vorgesehen, für Kinder ab einem Alter von 12 Jahren. Das ist auch richtig so – meine Damen und Herren - denn die Absenkung des Alters ist nicht erforderlich.
Der Ordens- und Künstlername wird nicht dem vermeintlichen Bürokratieabbau geopfert, sondern er bleibt im Ausweis. Das ist richtig, denn er ist häufig Ausdruck der Persönlichkeit und Identität des Namensträgers und somit schützenswert.
Außerdem wird es kein zentrales oder dezentrales Register geben, in dem die Fingerabdrücke der Ausweisinhaber gespeichert sind. Die Fingerabdrücke werden nur im Personalausweis und sonst nirgendwo gespeichert.
Und das auch nur, wenn der Antragsteller dies ausdrücklich wünscht! Wir haben dafür gesorgt, dass es nicht zur einer faktischen Diskriminierung bzw. Benachteiligung kommen wird, wenn sich jemand gegen den Fingerabdruck im Personalausweis entscheidet. Wir haben ein Benachteiligungsverbot ins Gesetz geschrieben, damit auch durch die Hintertüre kein Zwang entsteht.
Außerdem ist jeder Antragsteller über die Freiwilligkeit der Abgabe der Fingerabdrücke und das Benachteiligungsverbot in schriftlicher Form zu unterrichten.
Meine Damen und Herren, dass ist ein wesentlicher Beitrag hin zu mehr informationeller Selbstbestimmung! Die Bürgerinnen und Bürger entscheiden selbst, ob sie ihre Fingerabdruckdaten geben wollen oder nicht!
Es freut mich deshalb auch wenn uns der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar an dieser Stelle ausdrücklich lobt und die tatsächliche Freiheit des Bürgers hier betont sieht.
Im Übrigen verwundern mich unsere liberalen Freunde von der FDP schon ein wenig:
In liberalen Sonntagsreden proklamiert man die Freiheit und Eigenverantwortung der Bürger. Und wenn wir genau dies heute umsetzen, einen Beitrag zu mehr Selbstbestimmtheit und freier Entscheidung der Bürger leisten, soll dies auch wieder falsch sein.
Das ist bei besten Willen nicht mehr nachvollziehbar.
Wodurch unterscheidet sich der neue Personalausweis, abgesehen von den Zusatzfunktionen, eigentlich vom heutigen Personalausweis?
Der einzige Unterschied ist das digitale Lichtbild auf dem Chip. Das ist den Bürgern seit Jahren vom Reispass bekannt. Es lohnt sich daher auch gar nicht, sich mit der diesbezüglichen Kritik der Opposition auseinandersetzen.
Der elektronische Personalausweis ist ein biometriegestütztes Identitätsdokument, das besonders fälschungssicher und vor allem missbrauchssicher ist! Das wurde bereits erwähnt, die Sicherheitsgewinne sind eindeutig erkennbar.
Besonders wichtig ist mir auch auf die neuen zusätzlichen Funktionen des Ausweises hinzuweisen: der elektronische Identitätsnachweis und die qualifizierte elektronische Signatur.
Mit dem elektronischen Identitätsnachweis schaffen wir die Option für den Bürger, sich auch im Internet sicher und komfortabel ausweisen zu können. Jeder, der über das World Wide Web Kaufverträge abschließt, kann sich so über die Identität seines Geschäftspartners sicherer sein.
Wir erhöhen so die Sicherheit des elektronischen Kommunikationsverkehrs und schützen auch die Bürger vor Missbrauch.
Ich möchte hier als Beispiel das Problem des „Phishing“ ansprechen, bei dem Betrüger über gefälschte Internetseiten z.B. an die Bankdaten des Benutzers gelangen wollen. Durch die neuen elektronischen Ausweise wird diese Missbrauchsvariante wesentlich erschwert. Hier hat der Staat die Pflicht, seine Bürger wirksam zu schützen. Das haben wir getan.
Außerdem haben wir eine neue und sichere Perspektive im Hinblick auf die Entwicklung des E-Government geschaffen. Durch die elektronische Identifikation wird es in Zukunft möglich sein, Behördengänge bequem und vor allem sicher von zu Hause zu erledigen.
Die qualifizierte elektronische Signatur, eine Art elektronische Unterschrift, entspricht den Anforderungen des Signaturgesetzes und sorgt somit für rechtverbindliches Handeln im elektronischen Rechtsverkehr.
Insgesamt bieten diese drei Funktionen dem Bürger mehr Komfort und Sicherheit. Sie sind jedoch nicht zwingend. Jeder kann, aber muss sie nicht in Anspruch nehmen. Auch hier haben wir großen Wert auf Freiwilligkeit gelegt.
Nur am Rande sei bemerkt: Das Gesetz führt nach Berücksichtigung des zusätzlichen Aufwandes unter dem Strich zur Bürokratiekostenentlastung der Deutschen Wirtschaft in Höhe von über 120 Millionen Euro! Wenn wir uns die gegenwärtige Konjunkturentwicklung ansehen, ein kleiner, aber richtiger Schritt zur Entlastung der Wirtschaft.
Die Debatte über angebliche Sicherheitsdefizite der gespeicherten Daten auf dem RFID-Chip ist an den Haaren herbeigezogen und wird durch ständige Wiederholung auch nicht besser. Wir haben uns den ganzen Unsinn von FDP und Grünen schon beim E-Pass anhören müssen. Es bleibt auch beim Personalausweis dabei: Das biometrische Lichtbild und gegebenenfalls die Fingerabdrücke auf dem Chip sind vor unberechtigtem Zugriff sicher! Durch moderne Kryptierungstechnik ist der Chip vor Hacker-Angriffen, also dem unberechtigten Zugriff geschützt. Das haben uns auch die Experten vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik bestätigt.
Ich bitte deshalb auch die selbsternannten Hacking-Experten von FDP und Grünen, dies zur Kenntnis zu nehmen.
Diese Missbrauchszenarien haben nichts mit der Realität zu tun und verunsichern nur die Bevölkerung.
Meine Damen und Herren,
wir haben ein Interesse an der breiten Akzeptanz unseres Personalausweises in der Bevölkerung!
Die Voraussetzungen hierfür haben wir mit dem modernsten und sichersten Ausweisdokument geschaffen. Deshalb bin ich überzeugt dass wir mit dem neuen Personalausweis den Erfolg des E-Passes fortsetzen können.
Trotzdem hoffe ich natürlich, dass sich Ihre weihnachtliche Bescherung nicht auf den neuen Personalausweis beschränkt.
In diesem Sinne wünschen ich Ihnen bereits jetzt ein frohes uns besinnliches Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr 2009!
Vielen Dank
© Frank Hofmann, MdB – 2006