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Parlamentarisches Patenschafts-Programm
Was ist das Parlamentarische Patenschafts-Programm?
Seit 1983 besteht zwischen dem Deutschen Bundestag und dem Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika ein Austauschprogramm, das der jungen Generation in beiden Ländern die Bedeutung freundschaftlicher Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen politischen und kulturellen Wertvorstellungen beruht, vermitteln soll.
Schülerinnen und Schülern sowie jungen Berufstätigen wird ein einjähriger Aufenthalt in den USA ermöglicht, wo sie in Gastfamilien leben. Die Kosten für das Vorbereitungsseminar, die Flug- und Reisekosten, die Versicherungs- und Programmkosten in den USA übernehmen der Bundestag und der Kongress.
Schüler/innen besuchen für ein Jahr eine High School. Junge Berufstätige nehmen am Unterricht an einem Community College teil und machen ein Praktikum in einem amerikanischen Betrieb.
Was wird von den Jugendlichen erwartet?
Der Deutsche Bundestag erwartet, dass die Stipendiaten als junge "Botschafter" ihres Landes einen dauerhaften Beitrag zu einer besseren Verständigung zwischen jungen Deutschen und Amerikaner leisten.
Die Auswahl orientiert sich in erster Linie an dem Persönlichkeitsbild, der Motivation und Eignung der Bewerber für einen einjährigen USA-Aufenthalt. Bewerber mit guten staatsbürgerlichen Kenntnissen werden bevorzugt.
Von den Bewerbern werden im Alltag brauchbare englische Sprachkenntnisse erwartet.
Wer kann daran teilnehmen?
Schülerinnen und Schüler, die zum Zeitpunkt der Abreise die 10. Klasse abgeschlossen haben und dann höchstens 17 Jahre alt sind.
Junge Berufstätige müssen zum Zeitpunkt der Abreise ihre Berufsausbildung abgeschlossen haben und dürfen dann höchstens 22 Jahre alt sein. Wer bereits Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, kann entsprechend älter sein. Auch arbeitslose Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung sind teilnahmeberechtigt.
Wie kann man sich bewerben?
Die offizielle Bewerbungskarte, mit der die gesamten Bewerbungsunterlagen angefordert werden können, sind in den Büros von Frank Hofmann erhältlich.
Die Bewerbungskarten für das laufende Austauschjahr sind ab Juli erhältlich. Sie müssen dann bis Anfang September abgesandt werden.
Anschließend beginnt das offizielle Auswahlverfahren. Nach Abschluss des Verfahrens schlägt die zuständige Auswahlorganisation Frank Hofmann eine Liste mit mehreren geeigneten Bewerbern vor, aus der der Abgeordnete eine oder einen auswählt.
© Frank Hofmann, MdB – 2006